AGB Virtual BW-Running
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen des WLV und BLV
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Alle Läufe der Laufserie „BW-Running“ auf Verbandsgebiet des WLV und BLV werden nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) sowie der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletic Federations (IAAF) unter Aufsicht des Badischen und Württ. Leichtathletik-Verbandes ausgerichtet. Veranstalter der Laufserie „BW-Running“ sind der Württ. Leichtathletik-Verband e.V. (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) und der Badische Leichtathletik-Verband e.V. (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe).
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und den Veranstaltern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet.
Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss ein Ansprechpartner benannt werden, über den die Anmeldung abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zu Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärung für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen. Mit der Einreichung seines Ergebnisses erklärt der Teilnehmer sein uneingeschränktes Einverständnis.
(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift) oder per Rechnungsstellung auf Anforderung.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Weiterführende Ausführungen siehe § 4 Haftungsausschluss.
(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenschutz
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten sowie für die Auswertung des Laufes. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist. (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO)
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Dazu zählen auch die von den Teilnehmern eingereichten Aufnahmen (Fotos oder Videos). Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Die gemäß § 5 Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Abwicklung der Online-Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit diesem Dienstleister hat der Veranstalter eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.
(4) Es werden Name, Vorname, Altersklasse, ggf. Verein, ggf. Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO) die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentlichen.
(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
(7) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden solange aufbewahrt bis der Teilnehmer wie in Abs. 6 beschrieben widerspricht oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit dem Teilnehmer notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(8) Jedem Teilnehmer stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO.
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO.
• Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
• Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
• Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
• Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro von BW-Running in den Geschäftsräumen des WLV (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) sowie des BLV (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe) E-Mail: info@bw-running.de, Tel.: 0700/28077777.
§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung der Läufe von „BW-Running“ im Verbandsgebiet des BLV und des WLV wird von der Firma race result AG (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, D-76327 Pfinztal) durchgeführt.
§ 7 Salvatorische Klausel und Rechtswahl
(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 8. Juni 2020 und gelten auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
Stand: 8. Juni 2020
Die AGB zum Download.
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